Suffizienz (von lat. sufficere – ausreichen) steht in der Ökologie für das Bemühen um einen möglichst geringen Rohstoff- und Energieverbrauch. http://de.wikipedia.org/wiki/Suffizienz_%28%C3%96kologie%29 Dieser Gedanke bewegt uns! Wie das in den einzelnen Geschäftsbereichen umgesetzt wird sollen die folgenden Beispiele zeigen. electi.net - DienstleistungAbrissarbeiten, Sammeln und Befördern von Abfällen (Genehmigung §53 KrWG) Kleintransporte, Bauservice - Bautrockung, Feuchtebestimmung, Ozonbehandlung, weitere Dienstleistungen,
electi.net - VerwertungHaushaltsauflösung, Firmenauflösung, Nachlassverwertung, Insolvenzverwertung, Entrümpelungen, Handel mit historischen Baustoffen
electi.net - Gebäudereinigungwir bedienen regionale Auftraggeber in Joachimsthal und Umgebung ... electi.net - HausmeisterIm Rahmen des Hausmeisterservice bieten wir Maßnahmen der Vermeidung von Abfall und der Abfallbewirtschaftung an. Wir unterstützen sie bei der Einhaltung der Abfallhirarchie entsprechend §6 KrWG durch geeignete Maßnahmen. Nur weil es eine kostenlose Entsorgungsmöglichkeit gibt ist es noch lange nicht die sinnvollste, vorsorglichste und/oder nachhaltigste Maßnahme der Abfallbewirtschaftung. Alternativen ergeben sich wenn man nur ein mal in Ruhe über solche Alternative der Abfallbewirtschaftung (die Abfallhirarchie nennt die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling) darüber nachdenkt. Abfallhirarchie: Auszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__6.html Stand 2016-11-19 die angebotenen Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, Beseitigung. Die Maßnahme die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet soll Vorrang haben. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen die zu erwartenden Emissionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen. Die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme sind zu beachten. Eigenkompostierung ist eine der Möglichkeiten der Nutzung von Abfällen im eigenen Umfeld. Noch wird es im ländlichen Raum angewendet. Der Trend zur Verbringung von Grünschnitt etc. auf die Recyclinghöfe und Kompostieranlagen ist aber zu erkennen. Weil man es schön haben will im eigenen Garten? Eine Kompostierung kann zum Beispiel in Form einer Flächenkompostierung erfolgen (Mulchen ist einer der Schlagworte zu diesem Thema). Oder man gräbt die Abfälle gleich unter und verbessert seinen Boden dadurch langfristig. Organische Abfälle sind Nahrung für den Boden - besser gesagt für die Bodenlebewesen. Die Menge der Bodenlebewesen ist unvorstellbar groß. Vorbereitung zur Wiederverwendung ist eine Möglichkeit einem Teil der Abfallmenge ein zweites Leben zu ermöglichen. In der Ergotherapie (Krankenhäuser, Kliniken, Altenpflege, Behindertenbetreuung, ...) oder bei Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es Bedarf an Materialien für die Weiter- und Wiederverwendung. Klein- und SchönheitsreparaturenBeseitigung und Ausbesserung von Schäden zur Verlängerung des Produktlebenszyklus. In der Vergangenheit war es notwendig, üblich und nicht verwerflich wenn Dinge repariert wurden. Kleidung wurde geflickt, geändert, gefärbt und an andere Personen weiter gegeben wenn man rausgewachsen war oder wenn man keine Gefallen mehr ein der Sache hatte. Warum haben wir uns das ausreden lassen? Ist die Macht der Werbung so groß oder hat man den Sinn der Ressourcenschonung (und seien es auch nur die Ressourcen im eigenen Geldbeutel) vergessen? Sammlungen entsprechend Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)§ 17 ÜberlassungspflichtenAuszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__17.html Stand 2016-11-19 (1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. (2) Die Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle, 4.die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Betreiben von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz um Abfälle zu vermieden, zu verwerten oder zu beseitigenKrWG Auszugsweise zitiert von https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__13.html Stand 2016-11-19 § 13 Anlagenbetreiber Die Pflichten der Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, diese so zu errichten und zu betreiben, dass Abfälle vermieden, verwertet oder beseitigt werden, richten sich nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. electi.net - NaturGruenflaechenpflege/Landschaftspflege etc. electi.net - Mobilitätunmotorisierte Mobilität im regionalen Umfeld (Fahrradverleih, Fahrradreparatur, etc. Elektromobilität (verleih und verkauf von E-Bikes, verkauf von Elektrorollern
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